Wir sind auf Standortsuche, denn die Fördermenge der Bestandsbrunnen ist begrenzt
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe versorgt die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf, den Ortsteil Druisheim der Gemeinde Mertingen und die Ortsteile Waltershofen und Ostendorf des Marktes Meitingen mit Wasser.
Unser Wasser kommt aus dem Leitungsnetz des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe, aus zwei Brunnen, zwischengelagert in drei Hochbehältern und einem Wasserturm. Die Brunnenanlage des Wasserzweckverbands, die aus zwei Brunnen besteht, befindet sich in unmittelbarer Nähe zur B2.
Doch es gibt ein Problem: Die Fördermenge der Bestandsbrunnen ist begrenzt. Das heißt für uns: Wir müssen dringend einen weiteren Brunenstandort erschließen. Die folgenden Fragen und Antworten zeigen schlaglichtartig, welchen Weg wir bisher gegangen sind:
Im Gebiet des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe ist jährlich eine Fördermenge von 550.000 Kubikmetern Trinkwasser erlaubt.
Spätestens ab dem Jahr 2025 wird die gesetzlich zugelassene Förderhöchstgrenze von 550.000 Kubikmetern nicht mehr ausreichen, denn die Verbräuche steigen kontinuierlich. Bis zum Jahr 2060 wurde ein Wasserbedarf von 720.000 Kubikmetern prognostiziert, den der Wasserzweckverband gewährleisten muss.
Eine Erhöhung der Fördermenge an den Bestandsbrunnen ist nicht möglich, da die Ausdehnung des Schutzgebiets aufgrund der Lage neben der Bundesstraße B2 nicht erlaubt ist.
Ergo: Ohne einen neuen Trinkwasserbrunnen an einem neuen Standort kann der Wasserzweckverband die Trinkwasserversorgung nicht mehr gewährleisten.
Geprüft wurde die Idee, die Förderrate in den zwei Bestandsbrunnen aufzustocken, so dass sie gemeinsam auf 720.000 Kubikmeter Trinkwasser kommen. Das Wasserwirtschaftsamt jedoch spricht sich deutlich für einen neuen Brunnenstandort aus, der weder in unmittelbarer Nähe zu den Bestandsbrunnen noch zur B2 steht.
Experten gehen davon aus, dass ein Zeitraum von fünf bis 20 Jahren nötig sein wird, um einen neuen Brunnenstandort zu finden, eine Genehmigung zu erhalten und das dazugehörige Wasserschutzgebiet auszuweisen.
Um die Trinkwasserversorgung im Gebiet des Zweckverbands langfristig sicherstellen zu können, verfolgen wir mehrere Lösungen:
Ende 2023 wurde ein Wasserlieferungsvertrag mit der Gemeinde Mertingen geschlossen. Um für mehr Versorgungssicherheit im Verbandsgebiet auch im Falle einer Havarie zu sorgen, hat sich die Gemeinde Mertingen bereit erklärt, nicht nur einen Notverbund mit uns zu unterhalten, sondern auch den Trinkwasserbezug zu ermöglichen. Der Vertrag ist bereits unter Dach und Fach; die technische Umrüstung wird in den Jahren 2024/2025 erfolgen.
Unser Verbandsgebiet ist unterteilt in eine Hochzone (links im Bild) und in eine Niederzone (rechts im Bild). Ein neuer Standort muss in der Niederzone, also östlich und westlich der Bundesstraße B2 gefunden werden.
Ein auszuweisendes Wasserschutzgebiet, welches unmittelbar mit einem neuen Trinkwasserbrunnen einhergeht, darf keine bebauten Ortsteile und nicht die Bundesstraße B2 schneiden.
Ingenieure und Geologen haben uns auf der Suche nach einem weiteren Brunnenstandort unterstützt und zahlreiche Optionen geprüft.
Geprüft wurden neue Brunnenstandorte
Untersuchungen und Experten zufolge gab es zunächst zwei Standorte, die (wasser-)wirtschaftlich betrachtet die beste Idee wären: Die Brunnenstandorte zwischen Ellgau und Nordendorf sowie nordwestlich von Ellgau warten mit diesen Vorteilen auf:
Im Jahr 2021 – seitdem bekannt wurde, dass der Standort zwischen Ellgau und Nordendorf die wirtschaftlichste Möglichkeit darstellt, um einen neuen Brunnenstandort zu erschließen – geriet das Projekt ins Stocken.
Es herrscht die Sorge, dass der Brunnenbau und die Ausweisung der dafür nötigen Schutzwasserzone eine Einschränkung der Entwicklungsfähigkeit der Gemeinde Ellgau bedeutet.