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Generelle Informationen rund um unser Trinkwasser und die Arbeit des Zweckverbands

 

Unser Ansinnen ist es, Sie rundherum gut zum Thema Trinkwasser zu informieren. Haben Sie Fragen oder Anregungen für diese Seite, zögern Sie nicht, uns mit Ihren Fragen zu kontaktieren.

Was ist bezüglich der Trinkwasserversorgung auf öffentlichen Veranstaltungen zu beachten?

Auf öffentlichen Veranstaltungen wie Volkfesten und ähnlich gearteten Festen, Messen und Ausstellungen wird üblicherweise Trinkwasser verwendet, das über mobile Schlauchleitungen transportiert wird. Durch den Veranstalter sind hierbei umfassende Hygienevorschriften zu beachten, um die Verbreitung von Krankheitserregern zu vermeiden.

Solche zeitweiligen Wasserversorgungsanlagen sind nach §11 Trinkwasserverordnung dem Gesundheitsamt anzuzeigen, dies kann auch durch Zusendung der von der Gemeinde ausgestellten Gestattung erfolgen.

Mit diesem Merkblatt zur Trinkwasserversorgung auf öffentlichen Veranstaltungen möchten wir den Verantwortlichen für derartige Veranstaltungen eine Orientierungshilfe über die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen an die Hand geben.