Hotline für technische Notfälle: 0177-2452144

Trinkwasserversorgung ist gesichert

Trinkwasserversorgung ist gesichert

Aktuell besteht keine Beeinträchtigung der Wasserversorgung, was bedeutet: Unser Trinkwasser ist sicher.

Unsere Trinkwasserbrunnen östlich der Bundesstraße B2 liegen nicht im Hochwassergebiet. Ebenso verhält es sich mit den Hochbehältern in Blankenburg. Insofern ist aktuell die Steuerungstechnik im Betriebshof in der Schäfflerstraße in Nordendorf unsere „Achillesferse”. Zum Glück ist dieser Bereich von Nordendorf nicht überflutet und auch die Stromversorgung steht. Eine Notstromversorgung wäre möglich.

Im Newsticker des Landkreises Augsburg ist vermerkt, dass die Trinkwasserqualität im Landkreis derzeit nicht gefährdet ist und kein Abkochgebot besteht. Vom Gesundheitsamt haben wir die Auflage erhalten, zusätzlich einmal wöchentlich die Wasserqualität im Labor überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Laborunteruntersuchung werden wir hier veröffentlichen. Wir haben derzeit keine Hinweise auf eine Verunreinigung unseres Trinkwassers. Mit Abkochen des Wassers können Sie die Sicherheit auf jeden Fall im eigenen Ermessen erhöhen.

 

Wasserzweckverband schließt Wasserlieferungsvertrag mit Gemeinde Mertingen

Wasserzweckverband schließt Wasserlieferungsvertrag mit Gemeinde Mertingen

Am Montagabend, in der Weihnachtssitzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe mit Sitz in Nordendorf, wurde ein Wasserlieferungsvertrag mit der Gemeinde Mertingen geschlossen. Wie Sie vielleicht bereits der Presse entnehmen konnten, gibt es eine Fördergrenze, die bei unseren Bestandsbrunnen bei 550.000 Kubikmetern pro Jahr liegt. In diesem Jahr werden wir etwa 525.000 Kubikmeter Wasser fördern. Um diesen Puffer zu vergrößern und um für mehr Versorgungssicherheit im Verbandsgebiet auch im Falle einer Havarie zu sorgen, hat sich die Gemeinde Mertingen bereit erklärt, nicht nur einen Notverbund mit uns zu unterhalten, sondern auch den Trinkwasserbezug zu ermöglichen. Der Vertrag ist bereits unter Dach und Fach; die technische Umrüstung wird im Jahr 2024 folgen.

Darüber hinaus möchte ich diesen Weg nutzen, um Sie darüber zu informieren, dass aktuell Haushalte angeschrieben werden, die weniger als zehn Kubikmeter Trinkwasser im Jahr abnehmen. Diese gelten nach der Vorgabe des Gesundheitsamtes als „Geringverbraucher“, weil der geringe Durchfluss der Leitungen zu hygienischen Problemen führen könnte. Bitte beantworten Sie proaktiv das Anschreiben des Wasserzweckverbands. Auch an anderer Stelle wird es künftig um die Sicherung der Trinkwasserqualität gehen: Totleitungen im Verbandsgebiet, also Leitungen, an denen keine Wasserabnahme stattfindet und somit dort das Wasser stagniert, sind ebenfalls potentielle Gefahrenstellen zur Keimbildung und müssen deshalb sukzessive zurückgebaut werden.

Bild: Tobias Kunz

Hinweis zur Standrohr-Ausleihe

Hinweis zur Standrohr-Ausleihe

Für das Ausleihen eines Standrohres wird eine Grundgebühr von 5,00 Euro pro Tag der Bereitstellung sowie eine Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 1,30 Euro/m³ berechnet. Die Mindestabnahme- und -berechnungsmenge liegt hierbei jedoch bei 30 m³.

Außerdem müssen für die über Standrohre verbrauchten Wassermengen für Poolbefüllungen grundsätzlich auch Abwassergebühren entrichtet werden, da davon ausgegangen wird, dass das Poolwasser nach dem Gebrauch in den Kanal eingeleitet wird. Poolwasser gilt nach § 54 Wasserhaushaltsgesetz als Abwasser und ist als solches zu entsorgen.

Weitere Informationen zu Beiträgen und Gebühren können Sie hier nachlesen.

Ausleihe von Standrohren nur nach Voranmeldung (0177-2452144) und Ausgabe nur zu den Betriebszeiten (Mo. – Do. 7.30 Uhr – 12.00 Uhr u. 12.30 Uhr – 16.00 Uhr, Fr. 7.30 Uhr – 12.00 Uhr).

Gebührenanpassung ab 01.01.2022

Die Wassergebühr wurde turnusgemäß nach den Anforderungen des Kommunalabgabegesetzes neu kalkuliert. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des abgelaufenen Kalkulationszeitraumes und der voraussichtlichen Kosten ergibt sich ab dem 01.01.2022 eine Verbrauchsgebühr von 1.30 Euro (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers (bis 31.12.21 =1.17 EUR). Die Steigerungen ergeben sich im Wesentlichen durch die erhöhten kalkulatorischen Kosten aufgrund der Investitionen in einen neuen, weiteren Hochbehälter zur Stabilisierung und Sicherung der Trinkwasserversorgung.

Grundgebühr (§ 9a BGS/WAS)  
QN 2.5 (bis 4 m3/h Dauerdurchfluss – normaler Hauswasseranschluß) 48.00 €/Jahr
QN 6 (bis 10 m3/h Dauerdurchfluss) 120,00 €/Jahr
QN 10 (bis 16 m3/h Dauerdurchfluss) 192,00 €/Jahr
über QN 10 600,00 €/Jahr

 

Verbrauchsgebühr:  
Pro m3 1,30 €

 

Berechnung nach Grundstücks- und Geschossfläche (§ 6 BGS/WAS)  
Beitrag pro m2 Grundstücksfläche 0,80 €
Beitrag pro m2 Geschossfläche 4,00 €

 

Die Bauwassergebühr beträgt 1.30 €/m3
Standrohrleihgebühr 5,00 €/Tag

 

Der neue Hochbehälter ist in Betrieb

Der neue Hochbehälter ist in Betrieb

Heute ging der neue Hochbehälter in Blankenburg ans Netz. Damit vergrößert sich das Speichervolumen auf 2.000 Kubikmeter. Der neue Hochbehälter, an dem seit März vergangenen Jahres gearbeitet wurde, fasst 1.150 Kubikmeter. Der bestehende Hochbehälter, der im Jahr 2014 modernisiert und saniert wurde, hat ein Fassungsvermögen von 700 Kubikmetern. Der Wasserturm auf der Anhöhe hält 150 Kubikmeter vor.

Mit der Aufstockung des Speichervolumens kommt der WZV der Empfehlung des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches nach, der ein Speichervolumen von etwa 2.000 Kubikmetern für die Region empfiehlt. Die Aufstockung sorgt für Entspannung – zumindest was die Wasservorräte angeht. Bis dato war das Fassungsvermögen so dimensioniert, dass der Hochbehälter vor allem im Sommer nur dem Wasserdurchlauf diente. Vorgehalten wurde in dem als Wasserspeicher konzipierten Hochbehälter dann kaum etwas.

Künftig gibt es auch im Sommer, wenn das mehrmalige Duschen am Tag, das Bewässern des Gartens oder das Befüllen des Pools ansteht, Reserven in Blankenburg – und die kommen letztlich 3.600 Hausanschlüssen zugute. Das, was nicht direkt verbraucht wird, wird von den Brunnen, die sich zwischen Ellgau und Nordendorf befinden, auf die Anhöhe nach Blankenburg befördert und dort quasi gelagert bis es vom Endverbraucher gebraucht wird. Dafür legt das Wasser von den Pumpen bis zum Speicher knapp drei Kilometer zurück. Für die Orte, die höher liegen, wird das Wasser in den Wasserturm befördert, um für ein Gefälle zu sorgen.

Der neue Hochbehälter, der auf einer dafür erworbenen Fläche von etwa 500 Quadratmetern errichtet wurde, hat einen Durchmesser von 23 Metern und ist aus Edelstahl. Den Edelstahltank umgibt ein großes Hallenbauwerk mit Solaranlage auf dem Dach. Komplett fertig wird das Projekt im Herbst. Modernisiert wurde im Zuge des Umbaus auch die IT von Pumpen, Hochbehälter und Verbandsleitung, so dass der WZV auf der Anhöhe bei Blankenburg gut ausgerüstet ist.

In Summe wird sich das Projekt – inkl. einer Preissteigerung sowie mit Blick auf die noch ausstehenden Arbeiten, für die noch keine Rechnungen vorliegen – auf etwa 1,8 Millionen Euro belaufen.

Umstellung der Wasserablesung

Umstellung der Wasserablesung

Beginnend mit dem Verbrauchsjahr 2019 wird die Zählerstandserfassung auf ein onlinegestütztes System mit Selbstmeldung umgestellt. Bitte beachten Sie, dass die Ablesung durch Wasserableser künftig entfällt.

Ende November werden an die Eigentümer entsprechende Ablesebriefe versandt, welche alle benötigten Angaben für die Onlinemeldung beinhalten.

Die Online-Abwicklung erfolgt über das Bürger-Service-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf. Im Serviceportal steht der Fachdienst „Wasserzählerablesung“ zur Verfügung. Der Fachdienst ist für den Meldezeitraum vom 01. bis 27. Dezember freigeschalten und ist unter folgendem Link erreichbar:

https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgnordendorf/bsp_fis_webablesung

Bei fehlenden Zählerständen wird der Verbrauch geschätzt. Sollten Sie das Objekt nicht selbst bewohnen, geben Sie die Informationen bitte entsprechend weiter bzw. holen diese ein.

Als alternative Meldemöglichkeit liegt ein Beiblatt bereit, welches Sie bitte ausgefüllt an die Verwaltungsstelle des Wasserzweckverbandes senden. Die Verwaltung einschließlich der Zählererfassung und Gebührenabrechnung wird in kommunaler Zusammenarbeit durch die Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf wahrgenommen.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen folgende Sachgebiete zur Verfügung:

  • Steueramt | Zählerstände, Gebührenabrechnung, Eigentümerangaben
    Telefon: 08273 / 9998 – 24
    eMail: kasse@vg-nordendorf.de
  • Kasse | Zahlungsverkehr, Änderung Bankverbindung, Lastschrifmandate
    Telefon: 08273 / 9998 – 18
    eMail: kasse@vg-nordendorf.de

Gebührenänderung ab 01.01.2020

Gebührenänderung ab 01.01.2020

Grundlage: Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS)

Änderungsbereich bisher
(netto)
ab 01.01.2020
(netto)
Verbrauchsgebühr pro m³  1,12 € 1,17 €
Grundgebühren    
Wasserzähler mit Nenndurchfluss    
bis 2,5 m³/h (95% aller Hausanschlüsse) 36,00 € 48,00 €
bis 6 m³/h 86,40 € 120,00 €
bis 10 m³/h 144,00 € 192,00 €
über 10 m³/h 432,00 € 600,00 €
Standrohr Bereitstellung pro Tag 0,00 € 5,00 €
Fälligkeit der Gebührenvorauszahlung    
Fälligkeitstermine eines Jahres 15.05./15.08./15.11. 01.04.
Höhe der Gebührenvorauszahlung jeweils 1/3
des Vorjahres
gemäß
Vorjahr
     
alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit: 7%)    

 

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