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Aus der Verbandssitzung vom 10. Februar 2025

Aus der Verbandssitzung vom 10. Februar 2025

In der Verbandssitzung am 11. November 2024 haben wir neue Beiträge und Gebühren verabschiedet, wie Sie hier nachlesen können. Die Kalkulation für Beiträge und Gebühren beruht auf einem Blick in die Vergangenheit, auf die Kosten, die in den vergangenen drei Jahren angefallen sind, und auf einem Blick in die Zukunft – auf das, was wir als WZV in den nächsten Jahren planen. Und eben diese Planungen waren auch Thema der WZV-Sitzung am 10. Februar 2025.


Diese Projekte sind heuer geplant

Konkret mit Zahlen belegt bedeutet das: Aus dem Jahr 2024 müssen wir ein Defizit von 109.500 Euro in diesem Jahr nachträglich ausgleichen. Zudem planen wir diese Investitionen:

  • Die Umbaumaßnahmen am Pumpwerk in Mertingen sind bereits abgeschlossen, nun folgen die Arbeiten am Einbindeschacht. Kostenfaktor: 125.000 Euro plus 7.000 Euro Planungskosten.
  • In Westendorf wurden und werden neue Trinkwasserleitungen in der Schulstraße verlegt. Kostenfaktor: 219.000 Euro.
  • Die Spülbohrung unter der B2 wurde in Westendorf bereits umgesetzt. Kostenfaktor: 25.000 Euro.
  • Die Sanierung eines ersten Abschnitts der Hauptleitung vom Betriebsgebäude in Nordendorf bis zur Schmutter inklusive zweier Düker (unter der Schmutter hindurch) ist für heuer geplant. Kostenfaktor: 695.000 Euro.

Ausblick auf die Jahre 2026, 2027 und 2028

In der sogenannten Finanzplanung haben wir ebenfalls einige Projekte anvisiert. Um diese Abwägungen mit validen Zahlen untermauern zu können, sind für die Jahre 2025 bis 2028 Planungs- und Nebenkosten in Höhe von über 280.000 Euro veranschlagt worden. Was wir planen?

  • Die Öffnung der Ringleitung zwischen Ellgau und Nordendorf steht an.
  • Planungen für die Rohrleitungserneuerung zwischen Druisheim und Allmannshofen sollen angestoßen werden. Dabei muss noch geprüft werden, ob es wirtschaftlicher ist, die Leitungen in der Gesamtheit oder in Teilen zu erneuern.
  • Ein weiterer Planungsauftrag umfasst die Sanierung des zweiten Teils der Nordendorfer Hauptleitung von der Schmutter bis zum Hochbehälter in Blankenburg.

Beide Leitungserneuerungen sind dringlich, wobei aufgrund der Haushaltslage nur eine der beiden Maßnahmen im benannten Zeitraum auch baulich umzusetzen sein wird.

Weitere 400.000 Euro sind für den Grunderwerb samt Nebenkosten reserviert. Je 100.000 Euro sollen jährlich in den Rückbau der Totleitungen investiert werden, die ein erhebliches Risiko für unser gesamtes Netz darstellen. Die im Risikokonzept ebenfalls geforderte Zaunanlage rund ums Wasserwerk wird mit 15.000 Euro zu Buche schlagen. Weitere 28.000 Euro sollen in IT-Betriebstechnik und Equipment für das Technik-Team investiert werden.

Geplante Kreditaufnahmen

Zwar steigen die Einnahmen an Benutzungsgebühren im Jahr 2025 auf über eine Million Euro, allerdings reicht das nicht aus, um die laufenden Kosten zu decken und die Projekte wie angedacht umzusetzen. Deswegen steht ein Kreditbedarf von 950.000 Euro im Jahr 2025 an.

Weitere interessanten Zahlen, Daten Fakten aus der Verbandssitzung

Im Jahr 2024 haben wir 527.000 Kubikmetern Trinkwasser aus unseren Brunnen gepumpt, womit nur noch 23.000 Kubikmeter Luft sind zur max. Fördergrenze von 550.000 Kubikmetern. Verkauft wurden rund 460.000 Kubikmeter Wasser. Die Differenz zur geförderten Menge ist auf die Verkeimung im Leitungsnetz im vergangenen Jahr zurückzuführen. Um die Leitungen wieder keimfrei zu bekommen, hat das WZV-Technik-Team unentwegt die Leitungen gespült. Auch der Wasserrohrbruch an der Hauptleitung in Nordendorf sowie die dadurch bedingten Spülungen bedingen die große Lücke zwischen verkauftem und gepumptem Wasser.

31.01.2025 Am 11. Februar tagt der Wasserzweckverband

Am Montag, den 10. Februar, findet um 18 Uhr eine Sitzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe im Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf statt. Das Thema der Verbandssitzung sind die Finanzen. Beschlossen werden soll die Haushaltssatzung für das Jahr 2025.

Diese Themen stehen auf der Agenda:

  1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 11.11.2024
  2. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe
  3. Bericht des Verbandsvorsitzenden
  4. Bericht des Wassermeisters
  5. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025; hier: Beratung und ggf. Beschlussfassung
  6. Vollzug des Haushalts:
    1. Vergabeermächtigung des Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreterin für Einzelmaßnahmen
    2. Beschluss zur Kreditaufnahme
  7. Kaufmännischer Jahresabschluss 2023, hier: Feststellung des Ergebnisses (Bilanz)
  8. Kenntnisnahmen und Anfragen

Die offizielle Bekanntmachung steht zum Download bereit.

Bald ist der Trinkwasserbezug möglich

Bald ist der Trinkwasserbezug möglich

In zwei Etappen kann nun baulich umgesetzt werden, was Ende vergangenen Jahres beschlossen wurde. Um für mehr Versorgungssicherung im Verbandsgebiet zu sorgen, wurde der Notverbund mit der Gemeinde Mertingen erweitert. Vertraglich geregelt wurde, dass auch ein Trinkwasserbezug möglich ist. Nun steht die technische Umsetzung an: In diesem Jahr wird der Notverbundschacht Mertingen-Druisheim umgebaut; Anfang nächstes Jahr soll dann die Einbindung beim Hochbehälter in Blankenburg erfolgen, um einen Trinkwasserbezug zu ermöglichen.

Foto: Marco Schopper

Informationen nach § 45 Trinkwasserverordnung

Informationen nach § 45 der Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung regelt ganz grundsätzlich, wie wir als Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe im Umgang in Ihrem Trinkwasser zu agieren haben.

Im § 45 der Trinkwasserverordnung ist beispielsweise unter Punkt (1) auch Folgendes zur Kommunikation festgelegt:

„Der Betreiber einer zentralen Wasserversorgungsanlage oder einer dezentralen Wasserversorgungsanlage hat den betroffenen Anschlussnehmern mindestens jährlich geeignetes und leicht verständliches Informationsmaterial über die Beschaffenheit des Trinkwassers in Textform zu übermitteln. Die Anschlussnehmer sind verpflichtet, das Informationsmaterial unverzüglich an betroffene Verbraucher, die durch ihn mit Trinkwasser versorgt werden, in Textform weiterzugeben.“

Diesem Paragrafen möchten wir nun in Form eines Informationsschreibens nachkommen, das wir hier nur der Vollständigkeit halber auch online publizieren. Alle Bürgerinnen und Bürger, die in unserem Verbandsgebiet Trinkwasser beziehen, erhalten dieses Dokument auch postalisch. Die Verteilung ist für Dezember geplant. Das Infoschreiben wird zusammen mit den Ablesebriefen für die Zählerstandsmeldung verschickt.

Dieses Dokument erhalten Sie in Kürze per Post: Bürgerinformation nach § 45

§ 46 der Trinkwasserverordnung schreibt uns vor, was wir hier auf unserer Internetseite darüber hinaus noch zu publizieren haben. So ist beispielsweise auch das FAQ-Kapitel entstanden, in dem wir Ihnen praxisnahe Verbauchertipps an einer Stelle gebündelt haben.

 

 

Aus der Verbandssitzung vom 11.11.2024 | Gebührenkalkulation

Aus der Verbandssitzung vom 11.11.2024 | Gebührenkalkulation

Gerne möchten wir Ihnen regelmäßig ein Update aus der Verbandssitzung geben, das kein vollumfängliches Protokoll sondern vielmehr eine Zusammenfassung verbraucherrelevanter Informationen darstellen soll. Deswegen werden die einzelnen Themen aus der Tagesordnung auch nur punktuell hier zusammengefasst.

Im Folgenden können Sie nun die Informationen nachlesen, die das Gremium und die anwesenden Gäste zu TOP 7 – Gebührenkalkulation – erhalten haben.

 


Der Wasserzweckverband muss als Versorgungseinrichtung kostendeckend arbeiten, was bedeutet: Das Geld, was der Zweckverband zur Versorgung der Schmuttergruppe ausgibt, muss er auch einnehmen. Um kostendeckend zu arbeiten, werden einerseits Ausgaben berücksichtigt, die im vergangenen Berechnungszeitraum lagen, also 2021 bis 2024, und die im kommenden Berechnungszeitraum voraussichtlich anstehen werden, also zwischen 2025 bis 2027.

In diesem Zeitraum steht die Sanierung eines Teilabschnitts der Hauptleitung an, die 800.000 Euro kosten wird. Für die Rohrleitungserneuerung haben wir 480.000 Euro kalkuliert; jedes Jahr werden etwa 100.000 Euro in unser Rohrnetz investiert. Weitere 100.000 Euro jährlich werden wir für den Rückbau von Totleitungen aufwenden – eine Hausaufgabe, die wir auf Basis der Risikoanalyse dringend zu erledigen haben, um das Risiko zu minimieren, dass unser Netz verunreinigt wird. Eine neue Rohrleitung im Bereich Druisheim/Allmannshofen könnte im Jahr 2026 Kosten in Höhe von 750.000 Euro verursachen.

Ganz weit in die Zukunft gesprochen, wird der Zweckverband zur Versorgung der Schmuttergruppe in den nächsten zehn bis 20 Jahren über zehn Millionen Euro investieren. Um diese Maßnahmen, aber auch Personal und Verwaltung bezahlen zu können, werden Gebühren und Beiträge erhoben. Und da der neue Abrechnungszeitraum ansteht, ist nun auch die Zeit, um neue Gebühren zu kalkulieren, die mit Blick auf steigende Kosten in allen Bereichen ebenfalls höher ausfallen werden als bisher.


Beraten wurde in der WZV-Sitzung am 11. November, ob an beiden Gebührenpositionen Anpassungen stattfinden sollen – also an der Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr oder nur an der Verbrauchsgebühr. Einstimmig entschieden hat sich das Gremium nun dafür, die Gebühren ab dem 1. Januar 2025 so anzuheben:

Grundgebühr (§ 9a BGS/WAS)
QN 2.5 (bis 4 m3/h Dauerdurchfluss – normaler Hauswasseranschluß) 72,00 €/Jahr

bisher: 48,00 €/Jahr
QN 6 (bis 10 m3/h Dauerdurchfluss) 180,00 €/Jahr
bisher: 120,00 €/Jahr
QN 10 (bis 16 m3/h Dauerdurchfluss) 288,00 €/Jahr
bisher: 192,00 €/Jahr
über QN 10 864,00 €/Jahr
bisher: 600,00 €/Jahr
Verbrauchsgebühr | Gebühr für Bauwasser
Pro m3 1,76 €
bisher: 1,30 €/m³

Unverändert blieben:

  • Standrohrleihgebühr: 5 €/Tag (Mindestabnahme: 30 m³)
  • Herstellungsbeiträge 0,80 € pro m² Grundstücksfläche, 4,00 € pro m² Geschossfläche

Sobald die neue Satzung in Kraft tritt, können Sie diese hier nachlesen. Die Gebühren gelten ab dem 1. Januar 2025.

Aus der Verbandssitzung vom 11.11.2024 | Sicherung der Trinkwasserversorgung

Aus der Verbandssitzung vom 11.11.2024 | Sicherung der Trinkwasserversorgung

Gerne möchten wir Ihnen regelmäßig ein Update aus der Verbandssitzung geben, das kein vollumfängliches Protokoll sondern vielmehr eine Zusammenfassung verbraucherrelevanter Informationen darstellen soll. Deswegen werden die einzelnen Themen aus der Tagesordnung auch hier nur punktuell zusammengefasst.

Im Folgenden können Sie nun die Informationen nachlesen, die das Gremium und die anwesenden Gäste zu TOP 1 – Sicherung der Trinkwasserversorgung – erhalten haben.

Zur Verbandssitzung am 11. November hatten wir Referenten von einem Büro für Hydrogeologie sowie vom Wasserwirtschaftsamt geladen, die vorstellen sollten, welcher Weg in den vergangenen Jahren beschritten wurde, um einen neuen Trinkwasserstandort zu finden, der aus diesen Gründen wichtig ist:

  • Zum einen ist das Fördervolumen der Bestandsbrunnen auf 550.000 Kubikmeter im Jahr begrenzt. Zum Vergleich: Bis zum Ende des Jahres wird ein Jahresverbrauch von 530.000 Kubikmetern erwartet. Laut einer durchgeführten Wasserbedarfsprognose könnte bereits im nächsten Jahr die maximale Fördermenge erreicht sein, was bedeutet, dass wir mehr Trinkwasser zukaufen müssen.
  • Zum anderen zeigt ein Blick in die nahe Zukunft, dass bereits im Jahr 2034 – also in gerade einmal zehn Jahren – die Entnahmerlaubnis für unsere Bestandsbrunnen abläuft. Aufgrund der Nähe zur B2 – die wasserrechtlich als Gefahrenzone angesehen wird – ist ausgeschlossen, dass wir unsere Bestandsbrunnen in dieser Form weiter betreiben dürfen.

Diese zwei gewichtigen Gründe machen die Suche nach einem neuen Brunnenstandort zum Thema mit höchster Priorität – allerdings hapert es an einem geeigneten Grundstück. Und selbstverständlich sind auch die Sorgen groß, welche Folgen ein neues Wasserschutzgebiet für die betroffenen Gemeinden mit sich bringt.


Um an dieser Stelle so transparent wie möglich über den Sachstand informieren zu können, möchten wir Ihnen die bereits in Auftrag gegebenen Untersuchungen zur Verfügung stellen:

  • Untersuchung aus dem Jahr 2019

    Die Untersuchung aus dem Jahr 2019 fußt auf einer vergleichsweise einfachen Berechnung. Untersucht wurden dabei drei Standorte:

    1. Untersucht wurde ein Standort im Gemeindegebiet Allmannshofen. Dieser Standort muss aus der Überlegung ausscheiden, weil weite Teile des Gebiets der Schutzzone im Gemeindegebiet selbst liegen. Das widerspricht dem Bayerischen Wassergesetz.
    2. Untersucht wurde ein Brunnenstandort bei Nordendorf. Dieser wird aus zwei Gründen nicht empfohlen: Brunnen und Schutzzone liegen zu nah an der B2 und zu nah an der Westendorfer Wohnbebauung.
    3. Untersucht wurde auch ein Standort zwischen der Gemeinde Ellgau und der B2, nordwestlich der Gemeinde. Landwirtschaftliche Grundstücke in diesem Bereich sowie eine unklare Untergrundbeschaffenheit sorgen dafür, dass auch dieser Standort nicht empfohlen werden kann.

    Fazit: Keiner der im Jahr 2019 untersuchten Standorte ist geeignet. Unberücksichtigt blieben etwaige Brunnenstandorte westlich der Schmutter – der Grundwasserleiter ist hier zu Ende, zudem sind die Gesteinsschichten nur gering durchlässig.

    Zum Nachlesen: Gutachten_Juni 2019 -Sicherung der TwVersorgung der Schmuttergruppe – Untersuchungen zur Verbesserung der TwGewinnung

  • Untersuchung aus dem Jahr 2021

    Die nächste Untersuchung fand im Jahr 2021 statt. Im Fokus stand dabei mitunter die Beschaffung des Untergrunds und damit auch die Durchlässigkeit und Mächtigkeit der Kiesel im Untergrund.

    Erneut wurden mehrere Standorte untersucht:

    1. Untersucht wurde, ob eine Erweiterung der Bestandsbrunnen nach Osten möglich wäre. Allerdings macht die Nähe zur B2 diesen potentiellen Brunnenstandort zunichte.
    2. Untersucht wurde dann, inwiefern ein Standort südwestlich von Ellgau als Brunnenstandort möglich wäre. Für diesen Standort sprechen die Nähe zum Wasserwerk, die geringen Leitungskosten und, dass keine Wohnbebauung tangiert würde.
    3. Ein weiterer Standort nordwestlich von Ellgau birgt den Nachteil, dass je nach Zuschnitt der Schutzzone ein größeres Schutzgebiet ausgewiesen werden müsste, was auch die Herausforderung mit sich bringt, dass mehr Rechter Dritte betroffen wären.
    4. Ein Standort südlich von Ellgau wurde untersucht und aufgrund der Nähe zur Kläranlage in Ostendorf als „nicht empfehlenswert“ deklariert.
    5. Ein Standort nördlich von Ellgau, zwischen dem Ort und der B2, würde ein besonders langes Schutzgebiet mit sich bringen und sogar in den Ortsbereich von Ostendorf hineinragen, was wiederum dem Bayerischen Wassergesetz widerspricht.

    Fazit: Als Favorit bezeichnet wurde Standort Nummer 2 südwestlich von Ellgau. Möglich wäre auch Standort Nummer 3, der sich nordwestlich von Ellgau befindet.

    Zum Nachlesen: Gutachten_März 2021 -Sicherung der TwVersorgung der Schmuttergruppe – Untersuchungen zur Verbesserung der TwGewinnung

  • Untersuchung aus dem Jahr 2024

    Im Jahr 2023 wurde ein Brunnenstandort nördlich von Ellgau untersucht, der sich im Gebiet des Zweckverbands Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum (WFW) befindet. Die vom Zweckverband zur Versorgung der Schmuttergruppe anvisierten Fördermengen wären für WFW möglich; eine Erschließung wäre grundsätzlich realisierbar und würde auch keinen Ortsbereich tangieren.

    Fazit: Eine Besprechung dieses möglichen Brunnenstandorts mit dem Wasserwirtschaftsamt brachte jedoch keine Änderung mit sich, da die konkurrierende Nutzung des Mühlbachs (Einleitung der Kläranlage von Ellgau, Uferfiltrat zur Gewinnung von Trinkwasser) sich gegenseitig ausschließen. Das Wasserwirtschaftsamt favorisiert den im Jahr 2021 untersuchten zweiten Standort südwestlich von Ellgau.

    Zum Nachlesen: Gutachten_Januar 2024 -Sicherung der TwVersorgung der Schmuttergruppe – Untersuchungen zur Verbesserung der TwGewinnung


Aktueller Stand: Das Wasserwirtschaftsamt bekräftigt den Wunsch nach einem neuen Brunnenstandort südwestlich von Ellgau und argumentiert, dass das Wasserschutzgebiet „vollwirksam“ wäre, was bedeutet, dass in einer Variantenstudie keine Risiken nachgewiesen wurden, die zum Ausschluss des Standorts geführt haben. Erklärt wurde dem Gremium, dass stets der Standort favorisiert würde, der die wenigsten Risiken birgt und ein möglichst kleines Schutzgebiet nötig macht. So wäre das Risiko möglichst gering, dass eine Klage gegen den Brunnenstandort und gegen die Schutzzone rechtliche Konsequenzen für den Zweckverband zur Versorgung der Schmuttergruppe hätte.

Fakt ist jedoch auch, dass aktuell noch keine Grundstücksverfügbarkeit gegeben ist.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema Trinkwasserbrunnensuche haben wir hier bereits gelistet.

04.11.2024 Nächste Woche tagt der Wasserzweckverband

Am Montag, den 11. November, findet um 18 Uhr eine Sitzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe im Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf statt. Ein Thema der Verbandssitzung ist die Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der Brunnenstandortsuche. Dafür werden zwei Referenten an der Sitzung teilnehmen. Auch die Ertüchtigung eines Teilabschnitts der Hauptleitungen nach Blankenburg wird Thema der Sitzung sein. Darüber hinaus wird die Gebührenkalkulation vorgestellt, die auch festlegen wird, wie hoch der Wasserpreis ab dem 1. Januar 2025 für die Bürgerinnen und Bürger im Versorgungsgebiet ausfallen wird.

Das sind die Themen im öffentlichen Teil:

  1. Sicherung der Trinkwasserversorgung
    hier: Zusammenfassende Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der Brunnenstandortsuche
    Referenten: Dr. Hanauer (Büro für Hydrogeologie und Umwelt GmbH), Dr. Zischak (Wasserwirtschaftsamt Donauwörth)
  2. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 15.07.2024
  3. Bekanntgabe der Beschlüsse aus nichtöffentlicher Sitzung nach Wegfall der Geheimhaltungsgründe
  4. Bericht des Verbandsvorsitzenden
  5. Bericht des Wassermeisters
  6. Ertüchtigung eines Teilabschnitts der Hauptleitungen nach Blankenburg
    hier: Freigabe der Ausschreibung und Vergabevorbereitung
  7. Gebührenkalkulation
    a) Vorstellung der Nach- und Vorauskalkulation samt Maßnahmenplanung
    b) 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) zum 01.01.2025
  8. Rechnungslegung und Jahresabschluss nach Art. 102 GO
    hier: Feststellung der Jahresrechnung 2023
  9. Rechnungslegung und Jahresabschluss nach Art. 102 GO
    hier: Entlastung der Jahresrechnung 2023
  10. Kenntnisnahmen und Anfrage

Eine nichtöffentliche Sitzung schließt sich an. Die komplette Bekanntmachung finden Sie hier: Bekanntmachung_WZV_11.11.2024.

 

 

Unser Trinkwasser ist wieder einwandfrei

Unser Trinkwasser ist wieder einwandfrei

Seit Bestätigung des Endergebnisses zur Probenreihe vom 08.07.2024 wurde ab 11.07.2024 die Abkochanordnung aufgehoben. Neben der umgehenden Information über diese Plattform wurden sämtliche Kanäle genutzt und schriftlich per Postwurfsendung eine Entwarnung im Versorgungsbereich an alle Haushalte verteilt. Die Internetseite wurde wieder in den Regelbetrieb versetzt und die Störfallinformationsbereiche deaktiviert.

Rückblick:

  • Am 19. Juni 2024 erhielt der WZV eine mündliche Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt. Unverzüglich wurden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz durch den Krisenstab eingeleitet.
  • Am 20. Juni 2024 erhielt der WZV eine schriftliche Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt. In der Pressemitteilung des Landratsamtes hieß es „Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg spricht aufgrund einer mikrobiologischen Beeinträchtigung des Trinkwassers (Überschreitung der Grenzwerte gemäß der Trinkwasserverordnung) ein sofortiges Abkochgebot für das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe an.“ Fortan galt ein Abkochgebot im Versorgungsgebiet des WZV. Das Technikteam des WZV war im Einsatz, um das gesamte Leitungsnetz zu spülen. Die Kolleginnen und Kollegen aus den Wasserwerken in Mertingen und Meitingen unterstützten; auch erfolgte ein Anruf an die Verbraucher, Wasser zu verbrauchen, um die Leitungen zu spülen.
  • Die Laboruntersuchung vom 25. Juni 2024 dokumentierte nach wie vor eine Verunreinung. Nach wie vor waren bei zwei von 19 Messstellen coliforme Bakterien pro 100 ml nachweisbar. 
  • Die Laboruntersuchung vom 3. Juli 2024 war ohne Befund. Der Nachweis bei 19 von 19 Messstellen war ohne Befund hinsichtlich coliformer Bakterien und hielt ebenso die übrigen Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung ein. Die Abkochanordnung galt weiterhin. 
  • Auch die Laboruntersuchung vom 8. Juli war ohne Befund. Das Endergebnis hat die Schnellmeldewerte ohne Befund aus der Probenreihe vom 08.07.2024 bestätigt. Damit sind die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung wieder eingehalten. Das staatliche Gesundheitsamt hat daraufhin die Abkochanordnung für den Wasserzweckverband mündlich aufgehoben.
  • Ab dem 11. August 2024 lag die Aufhebung der Abkochanordnung in schriftlicher Form vor.

 

Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt

Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt

Nach der mündlichen Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt erfolgte die unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz durch den Krisenstab.

  • Bevölkerungswarnung mittels schriftlicher Information für alle Haushalte im Versorgungsgebiet zum Abkochgebot und zusätzlicher Verteilung häufiger Fragen und Antworten (FAQ)
  • telefonische Information kritischer Einrichtungen und Infrastrukturen
  • Informationsbereitstellung auf der Homepage des Zweckverbands sowie auf der Homepage der Geschäftsstelle unter www.vg-nordendorf.de
  • zusätzliche Information über weitere Kanäle durch die Mitgliedsgemeinden (Homepages, whatsAPP-Kanäle, usw.) mit Rückverweisung auf die Homepage des Versorgers
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