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Aus der Verbandssitzung vom 11.11.2024 | Sicherung der Trinkwasserversorgung

Gerne möchten wir Ihnen regelmäßig ein Update aus der Verbandssitzung geben, das kein vollumfängliches Protokoll sondern vielmehr eine Zusammenfassung verbraucherrelevanter Informationen darstellen soll. Deswegen werden die einzelnen Themen aus der Tagesordnung auch hier nur punktuell zusammengefasst.

Im Folgenden können Sie nun die Informationen nachlesen, die das Gremium und die anwesenden Gäste zu TOP 1 – Sicherung der Trinkwasserversorgung – erhalten haben.

Zur Verbandssitzung am 11. November hatten wir Referenten von einem Büro für Hydrogeologie sowie vom Wasserwirtschaftsamt geladen, die vorstellen sollten, welcher Weg in den vergangenen Jahren beschritten wurde, um einen neuen Trinkwasserstandort zu finden, der aus diesen Gründen wichtig ist:

  • Zum einen ist das Fördervolumen der Bestandsbrunnen auf 550.000 Kubikmeter im Jahr begrenzt. Zum Vergleich: Bis zum Ende des Jahres wird ein Jahresverbrauch von 530.000 Kubikmetern erwartet. Laut einer durchgeführten Wasserbedarfsprognose könnte bereits im nächsten Jahr die maximale Fördermenge erreicht sein, was bedeutet, dass wir mehr Trinkwasser zukaufen müssen.
  • Zum anderen zeigt ein Blick in die nahe Zukunft, dass bereits im Jahr 2034 – also in gerade einmal zehn Jahren – die Entnahmerlaubnis für unsere Bestandsbrunnen abläuft. Aufgrund der Nähe zur B2 – die wasserrechtlich als Gefahrenzone angesehen wird – ist ausgeschlossen, dass wir unsere Bestandsbrunnen in dieser Form weiter betreiben dürfen.

Diese zwei gewichtigen Gründe machen die Suche nach einem neuen Brunnenstandort zum Thema mit höchster Priorität – allerdings hapert es an einem geeigneten Grundstück. Und selbstverständlich sind auch die Sorgen groß, welche Folgen ein neues Wasserschutzgebiet für die betroffenen Gemeinden mit sich bringt.


Um an dieser Stelle so transparent wie möglich über den Sachstand informieren zu können, möchten wir Ihnen die bereits in Auftrag gegebenen Untersuchungen zur Verfügung stellen:

Untersuchung aus dem Jahr 2019

Die Untersuchung aus dem Jahr 2019 fußt auf einer vergleichsweise einfachen Berechnung. Untersucht wurden dabei drei Standorte:

  1. Untersucht wurde ein Standort im Gemeindegebiet Allmannshofen. Dieser Standort muss aus der Überlegung ausscheiden, weil weite Teile des Gebiets der Schutzzone im Gemeindegebiet selbst liegen. Das widerspricht dem Bayerischen Wassergesetz.
  2. Untersucht wurde ein Brunnenstandort bei Nordendorf. Dieser wird aus zwei Gründen nicht empfohlen: Brunnen und Schutzzone liegen zu nah an der B2 und zu nah an der Westendorfer Wohnbebauung.
  3. Untersucht wurde auch ein Standort zwischen der Gemeinde Ellgau und der B2, nordwestlich der Gemeinde. Landwirtschaftliche Grundstücke in diesem Bereich sowie eine unklare Untergrundbeschaffenheit sorgen dafür, dass auch dieser Standort nicht empfohlen werden kann.

Fazit: Keiner der im Jahr 2019 untersuchten Standorte ist geeignet. Unberücksichtigt blieben etwaige Brunnenstandorte westlich der Schmutter – der Grundwasserleiter ist hier zu Ende, zudem sind die Gesteinsschichten nur gering durchlässig.

Zum Nachlesen: Gutachten_Juni 2019 -Sicherung der TwVersorgung der Schmuttergruppe - Untersuchungen zur Verbesserung der TwGewinnung

Untersuchung aus dem Jahr 2021

Die nächste Untersuchung fand im Jahr 2021 statt. Im Fokus stand dabei mitunter die Beschaffung des Untergrunds und damit auch die Durchlässigkeit und Mächtigkeit der Kiesel im Untergrund.

Erneut wurden mehrere Standorte untersucht:

  1. Untersucht wurde, ob eine Erweiterung der Bestandsbrunnen nach Osten möglich wäre. Allerdings macht die Nähe zur B2 diesen potentiellen Brunnenstandort zunichte.
  2. Untersucht wurde dann, inwiefern ein Standort südwestlich von Ellgau als Brunnenstandort möglich wäre. Für diesen Standort sprechen die Nähe zum Wasserwerk, die geringen Leitungskosten und, dass keine Wohnbebauung tangiert würde.
  3. Ein weiterer Standort nordwestlich von Ellgau birgt den Nachteil, dass je nach Zuschnitt der Schutzzone ein größeres Schutzgebiet ausgewiesen werden müsste, was auch die Herausforderung mit sich bringt, dass mehr Rechter Dritte betroffen wären.
  4. Ein Standort südlich von Ellgau wurde untersucht und aufgrund der Nähe zur Kläranlage in Ostendorf als „nicht empfehlenswert“ deklariert.
  5. Ein Standort nördlich von Ellgau, zwischen dem Ort und der B2, würde ein besonders langes Schutzgebiet mit sich bringen und sogar in den Ortsbereich von Ostendorf hineinragen, was wiederum dem Bayerischen Wassergesetz widerspricht.

Fazit: Als Favorit bezeichnet wurde Standort Nummer 2 südwestlich von Ellgau. Möglich wäre auch Standort Nummer 3, der sich nordwestlich von Ellgau befindet.

Zum Nachlesen: Gutachten_März 2021 -Sicherung der TwVersorgung der Schmuttergruppe - Untersuchungen zur Verbesserung der TwGewinnung

Untersuchung aus dem Jahr 2024

Im Jahr 2023 wurde ein Brunnenstandort nördlich von Ellgau untersucht, der sich im Gebiet des Zweckverbands Wasserversorgung Fränkischer Wirtschaftsraum (WFW) befindet. Die vom Zweckverband zur Versorgung der Schmuttergruppe anvisierten Fördermengen wären für WFW möglich; eine Erschließung wäre grundsätzlich realisierbar und würde auch keinen Ortsbereich tangieren.

Fazit: Eine Besprechung dieses möglichen Brunnenstandorts mit dem Wasserwirtschaftsamt brachte jedoch keine Änderung mit sich, da die konkurrierende Nutzung des Mühlbachs (Einleitung der Kläranlage von Ellgau, Uferfiltrat zur Gewinnung von Trinkwasser) sich gegenseitig ausschließen. Das Wasserwirtschaftsamt favorisiert den im Jahr 2021 untersuchten zweiten Standort südwestlich von Ellgau.

Zum Nachlesen: Gutachten_Januar 2024 -Sicherung der TwVersorgung der Schmuttergruppe - Untersuchungen zur Verbesserung der TwGewinnung


Aktueller Stand: Das Wasserwirtschaftsamt bekräftigt den Wunsch nach einem neuen Brunnenstandort südwestlich von Ellgau und argumentiert, dass das Wasserschutzgebiet „vollwirksam“ wäre, was bedeutet, dass in einer Variantenstudie keine Risiken nachgewiesen wurden, die zum Ausschluss des Standorts geführt haben. Erklärt wurde dem Gremium, dass stets der Standort favorisiert würde, der die wenigsten Risiken birgt und ein möglichst kleines Schutzgebiet nötig macht. So wäre das Risiko möglichst gering, dass eine Klage gegen den Brunnenstandort und gegen die Schutzzone rechtliche Konsequenzen für den Zweckverband zur Versorgung der Schmuttergruppe hätte.

Fakt ist jedoch auch, dass aktuell noch keine Grundstücksverfügbarkeit gegeben ist.

Weitere Fragen und Antworten zum Thema Trinkwasserbrunnensuche haben wir hier bereits gelistet.