In zwei Etappen kann nun baulich umgesetzt werden, was Ende vergangenen Jahres beschlossen wurde. Um für mehr Versorgungssicherung im Verbandsgebiet zu sorgen, wurde der Notverbund mit der Gemeinde Mertingen erweitert. Vertraglich geregelt wurde, dass auch ein Trinkwasserbezug möglich ist. Nun steht die technische Umsetzung an: In diesem Jahr wird der Notverbundschacht Mertingen-Druisheim umgebaut; Anfang nächstes Jahr soll dann die Einbindung beim Hochbehälter in Blankenburg erfolgen, um einen Trinkwasserbezug zu ermöglichen.
Foto: Marco Schopper
Die Trinkwasserverordnung regelt ganz grundsätzlich, wie wir als Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe im Umgang in Ihrem Trinkwasser zu agieren haben.
In § 45 der Trinkwasserverordnung ist beispielsweise unter Punkt (1) auch geregelt, dass wir Ihnen Verbraucherinformationen in Textform zukommen lassen. Der Vollständigkeit halber finden Sie hier das Dokument zum Download und weitere Informationen zur Informationspflicht nach § 45 und § 46.
Alle Bürgerinnen und Bürger, die in unserem Verbandsgebiet Trinkwasser beziehen, erhalten dieses Dokument auch postalisch. Die Verteilung ist für Dezember geplant. Das Infoschreiben wird zusammen mit den Ablesebriefen für die Zählerstandsmeldung verschickt.
Gerne möchten wir Ihnen regelmäßig ein Update aus der Verbandssitzung geben, das kein vollumfängliches Protokoll sondern vielmehr eine Zusammenfassung verbraucherrelevanter Informationen darstellen soll. Deswegen werden die einzelnen Themen aus der Tagesordnung auch nur punktuell hier zusammengefasst.
Hier können Sie nun die Informationen nachlesen, die das Gremium und die anwesenden Gäste zu TOP 7 – Gebührenkalkulation – erhalten haben. Zudem erhalten Sie hier eine Übersicht über die Gebühren, die ab dem 1. Januar 2025 gelten.
Am Montag, den 11. November, findet um 18 Uhr eine Sitzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe im Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf statt. Ein Thema der Verbandssitzung ist die Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der Brunnenstandortsuche. Auch die Ertüchtigung eines Teilabschnitts der Hauptleitungen nach Blankenburg wird Thema der Sitzung sein. Darüber hinaus wird die Gebührenkalkulation vorgestellt, die auch festlegen wird, wie hoch der Wasserpreis ab dem 1. Januar 2025 ausfallen wird.
Mehr Details zur Sitzung sowie die offizielle Bekanntmachung können Sie hier nachlesen.
Seit Bestätigung des Endergebnisses zur Probenreihe vom 08.07.2024 wurde ab 11.07.2024 die Abkochanordnung aufgehoben. Neben der umgehenden Information über diese Plattform wurden sämtliche Kanäle genutzt und schriftlich per Postwurfsendung eine Entwarnung im Versorgungsbereich an alle Haushalte verteilt. Die Internetseite wurde wieder in den Regelbetrieb versetzt und die Störfallinformationsbereiche deaktiviert.
Was im Detail passiert ist, können Sie in diesem Rückblick nachlesen.
Nach der mündlichen Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt erfolgte die unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz durch den Krisenstab.
Aktuell besteht keine Beeinträchtigung der Wasserversorgung, was bedeutet: Unser Trinkwasser ist sicher.
Unsere Trinkwasserbrunnen östlich der Bundesstraße B2 liegen nicht im Hochwassergebiet. Ebenso verhält es sich mit den Hochbehältern in Blankenburg. Insofern ist aktuell die Steuerungstechnik im Betriebshof in der Schäfflerstraße in Nordendorf unsere „Achillesferse”. Zum Glück ist dieser Bereich von Nordendorf nicht überflutet und auch die Stromversorgung steht. Eine Notstromversorgung wäre möglich.
Am Montagabend, in der Weihnachtssitzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe mit Sitz in Nordendorf, wurde ein Wasserlieferungsvertrag mit der Gemeinde Mertingen geschlossen. Wie Sie vielleicht bereits der Presse entnehmen konnten, gibt es eine Fördergrenze, die bei unseren Bestandsbrunnen bei 550.000 Kubikmetern pro Jahr liegt. In diesem Jahr werden wir etwa 525.000 Kubikmeter Wasser fördern. Um diesen Puffer zu vergrößern und um für mehr Versorgungssicherheit im Verbandsgebiet auch im Falle einer Havarie zu sorgen, hat sich die Gemeinde Mertingen bereit erklärt, nicht nur einen Notverbund mit uns zu unterhalten, sondern auch den Trinkwasserbezug zu ermöglichen. Der Vertrag ist bereits unter Dach und Fach; die technische Umrüstung wird im Jahr 2024 folgen.
Weitere Informationen aus der Verbandssitzung können Sie hier nachlesen.
Seit Anfang Mai bzw. seit Anfang Juni verstärken zwei neue Mitarbeiter – Alexander Brand und Angelo Cartaggine – das Team des Wasserzweckverbands.
Für das Ausleihen eines Standrohres wird eine Grundgebühr von 5,00 Euro pro Tag der Bereitstellung sowie eine Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 1,30 Euro/m³ berechnet. Die Mindestabnahme- und -berechnungsmenge liegt jedoch bei 30 m³.
Außerdem müssen für die über Standrohre verbrauchten Wassermengen für Poolbefüllungen grundsätzlich auch Abwassergebühren entrichtet werden, da davon ausgegangen wird, dass das Poolwasser nach dem Gebrauch in den Kanal eingeleitet wird. Poolwasser gilt nach § 54 Wasserhaushaltsgesetz als Abwasser und ist als solches zu entsorgen.
Weitere Informationen zu Beiträgen und Gebühren können Sie hier nachlesen.
Ausleihe von Standrohren nur nach Voranmeldung (0177-2452144) und Ausgabe nur zu den Betriebszeiten (Mo. - Do. 7.30 Uhr - 12.00 Uhr u. 12.30 Uhr - 16.00 Uhr, Fr. 7.30 Uhr - 12.00 Uhr).
Heute ging der neue Hochbehälter in Blankenburg ans Netz. Damit vergrößert sich das Speichervolumen auf 2.000 Kubikmeter. Der neue Hochbehälter, an dem seit März vergangenen Jahres gearbeitet wurde, fasst 1.150 Kubikmeter. Der bestehende Hochbehälter, der im Jahr 2014 modernisiert und saniert wurde, hat ein Fassungsvermögen von 700 Kubikmetern. Der Wasserturm auf der Anhöhe hält 150 Kubikmeter vor.
Weitere Informationen zum neuen Hochbehälter können Sie hier nachlesen.
Beginnend mit dem Verbrauchsjahr 2019 wird die Zählerstandserfassung auf ein onlinegestütztes System mit Selbstmeldung umgestellt. Bitte beachten Sie, dass die Ablesung durch Wasserableser künftig entfällt.
Ende November werden an die Eigentümer entsprechende Ablesebriefe versandt, welche alle benötigten Angaben für die Onlinemeldung beinhalten.
Die Online-Abwicklung erfolgt über das Bürger-Service-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf. Im Serviceportal steht der Fachdienst „Wasserzählerablesung“ zur Verfügung. Der Fachdienst ist für den Meldezeitraum vom 01. bis 27. Dezember freigeschalten und ist unter folgendem Link erreichbar: https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgnordendorf/bsp_fis_webablesung
Weitere Informationen erhalten Sie hier.