Hotline für technische Notfälle: 0177-2452144

Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt

Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt

Nach der mündlichen Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt erfolgte die unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz durch den Krisenstab.

  • Bevölkerungswarnung mittels schriftlicher Information für alle Haushalte im Versorgungsgebiet zum Abkochgebot und zusätzlicher Verteilung häufiger Fragen und Antworten (FAQ)
  • telefonische Information kritischer Einrichtungen und Infrastrukturen
  • Informationsbereitstellung auf der Homepage des Zweckverbands sowie auf der Homepage der Geschäftsstelle unter www.vg-nordendorf.de
  • zusätzliche Information über weitere Kanäle durch die Mitgliedsgemeinden (Homepages, whatsAPP-Kanäle, usw.) mit Rückverweisung auf die Homepage des Versorgers