Die Trinkwasserverordnung regelt ganz grundsätzlich, wie wir als Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe im Umgang in Ihrem Trinkwasser zu agieren haben.
Im § 45 der Trinkwasserverordnung ist beispielsweise unter Punkt (1) auch Folgendes zur Kommunikation festgelegt:
"Der Betreiber einer zentralen Wasserversorgungsanlage oder einer dezentralen Wasserversorgungsanlage hat den betroffenen Anschlussnehmern mindestens jährlich geeignetes und leicht verständliches Informationsmaterial über die Beschaffenheit des Trinkwassers in Textform zu übermitteln. Die Anschlussnehmer sind verpflichtet, das Informationsmaterial unverzüglich an betroffene Verbraucher, die durch ihn mit Trinkwasser versorgt werden, in Textform weiterzugeben."
Diesem Paragrafen möchten wir nun in Form eines Informationsschreibens nachkommen, das wir hier nur der Vollständigkeit halber auch online publizieren. Alle Bürgerinnen und Bürger, die in unserem Verbandsgebiet Trinkwasser beziehen, erhalten dieses Dokument auch postalisch. Die Verteilung ist für Dezember geplant. Das Infoschreiben wird zusammen mit den Ablesebriefen für die Zählerstandsmeldung verschickt.
Dieses Dokument erhalten Sie in Kürze per Post: Bürgerinformation nach § 45
§ 46 der Trinkwasserverordnung schreibt uns vor, was wir hier auf unserer Internetseite darüber hinaus noch zu publizieren haben. So ist beispielsweise auch das FAQ-Kapitel entstanden, in dem wir Ihnen praxisnahe Verbauchertipps an einer Stelle gebündelt haben.