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Aus der Verbandssitzung vom 11.11.2024 | Gebührenkalkulation

Gerne möchten wir Ihnen regelmäßig ein Update aus der Verbandssitzung geben, das kein vollumfängliches Protokoll sondern vielmehr eine Zusammenfassung verbraucherrelevanter Informationen darstellen soll. Deswegen werden die einzelnen Themen aus der Tagesordnung auch nur punktuell hier zusammengefasst.

Im Folgenden können Sie nun die Informationen nachlesen, die das Gremium und die anwesenden Gäste zu TOP 7 – Gebührenkalkulation – erhalten haben.

 


Der Wasserzweckverband muss als Versorgungseinrichtung kostendeckend arbeiten, was bedeutet: Das Geld, was der Zweckverband zur Versorgung der Schmuttergruppe ausgibt, muss er auch einnehmen. Um kostendeckend zu arbeiten, werden einerseits Ausgaben berücksichtigt, die im vergangenen Berechnungszeitraum lagen, also 2021 bis 2024, und die im kommenden Berechnungszeitraum voraussichtlich anstehen werden, also zwischen 2025 bis 2027.

In diesem Zeitraum steht die Sanierung eines Teilabschnitts der Hauptleitung an, die 800.000 Euro kosten wird. Für die Rohrleitungserneuerung haben wir 480.000 Euro kalkuliert; jedes Jahr werden etwa 100.000 Euro in unser Rohrnetz investiert. Weitere 100.000 Euro jährlich werden wir für den Rückbau von Totleitungen aufwenden – eine Hausaufgabe, die wir auf Basis der Risikoanalyse dringend zu erledigen haben, um das Risiko zu minimieren, dass unser Netz verunreinigt wird. Eine neue Rohrleitung im Bereich Druisheim/Allmannshofen könnte im Jahr 2026 Kosten in Höhe von 750.000 Euro verursachen.

Ganz weit in die Zukunft gesprochen, wird der Zweckverband zur Versorgung der Schmuttergruppe in den nächsten zehn bis 20 Jahren über zehn Millionen Euro investieren. Um diese Maßnahmen, aber auch Personal und Verwaltung bezahlen zu können, werden Gebühren und Beiträge erhoben. Und da der neue Abrechnungszeitraum ansteht, ist nun auch die Zeit, um neue Gebühren zu kalkulieren, die mit Blick auf steigende Kosten in allen Bereichen ebenfalls höher ausfallen werden als bisher.


Beraten wurde in der WZV-Sitzung am 11. November, ob an beiden Gebührenpositionen Anpassungen stattfinden sollen – also an der Grundgebühr und der Verbrauchsgebühr oder nur an der Verbrauchsgebühr. Einstimmig entschieden hat sich das Gremium nun dafür, die Gebühren ab dem 1. Januar 2025 so anzuheben:

Grundgebühr (§ 9a BGS/WAS)
QN 2.5 (bis 4 m3/h Dauerdurchfluss - normaler Hauswasseranschluß) 72,00 €/Jahr
bisher: 48,00 €/Jahr
QN 6 (bis 10 m3/h Dauerdurchfluss) 180,00 €/Jahr
bisher: 120,00 €/Jahr
QN 10 (bis 16 m3/h Dauerdurchfluss) 288,00 €/Jahr
bisher: 192,00 €/Jahr
über QN 10 864,00 €/Jahr
bisher: 600,00 €/Jahr
Verbrauchsgebühr | Gebühr für Bauwasser
Pro m3 1,76 €
bisher: 1,30 €/m³

Unverändert blieben:

  • Standrohrleihgebühr: 5 €/Tag (Mindestabnahme: 30 m³)
  • Herstellungsbeiträge 0,80 € pro m² Grundstücksfläche, 4,00 € pro m² Geschossfläche

Sobald die neue Satzung in Kraft tritt, können Sie diese hier nachlesen. Die Gebühren gelten ab dem 1. Januar 2025.