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Unser Trinkwasser ist wieder einwandfrei

Unser Trinkwasser ist wieder einwandfrei

Seit Bestätigung des Endergebnisses zur Probenreihe vom 08.07.2024 wurde ab 11.07.2024 die Abkochanordnung aufgehoben. Neben der umgehenden Information über diese Plattform wurden sämtliche Kanäle genutzt und schriftlich per Postwurfsendung eine Entwarnung im Versorgungsbereich an alle Haushalte verteilt. Die Internetseite wurde wieder in den Regelbetrieb versetzt und die Störfallinformationsbereiche deaktiviert.

Rückblick:

  • Am 19. Juni 2024 erhielt der WZV eine mündliche Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt. Unverzüglich wurden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz durch den Krisenstab eingeleitet.
  • Am 20. Juni 2024 erhielt der WZV eine schriftliche Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt. In der Pressemitteilung des Landratsamtes hieß es „Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg spricht aufgrund einer mikrobiologischen Beeinträchtigung des Trinkwassers (Überschreitung der Grenzwerte gemäß der Trinkwasserverordnung) ein sofortiges Abkochgebot für das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe an.“ Fortan galt ein Abkochgebot im Versorgungsgebiet des WZV. Das Technikteam des WZV war im Einsatz, um das gesamte Leitungsnetz zu spülen. Die Kolleginnen und Kollegen aus den Wasserwerken in Mertingen und Meitingen unterstützten; auch erfolgte ein Anruf an die Verbraucher, Wasser zu verbrauchen, um die Leitungen zu spülen.
  • Die Laboruntersuchung vom 25. Juni 2024 dokumentierte nach wie vor eine Verunreinung. Nach wie vor waren bei zwei von 19 Messstellen coliforme Bakterien pro 100 ml nachweisbar. 
  • Die Laboruntersuchung vom 3. Juli 2024 war ohne Befund. Der Nachweis bei 19 von 19 Messstellen war ohne Befund hinsichtlich coliformer Bakterien und hielt ebenso die übrigen Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung ein. Die Abkochanordnung galt weiterhin. 
  • Auch die Laboruntersuchung vom 8. Juli war ohne Befund. Das Endergebnis hat die Schnellmeldewerte ohne Befund aus der Probenreihe vom 08.07.2024 bestätigt. Damit sind die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung wieder eingehalten. Das staatliche Gesundheitsamt hat daraufhin die Abkochanordnung für den Wasserzweckverband mündlich aufgehoben.
  • Ab dem 11. August 2024 lag die Aufhebung der Abkochanordnung in schriftlicher Form vor.