Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt
Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt
Nach der mündlichen Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt erfolgte die unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz durch den Krisenstab.
- Bevölkerungswarnung mittels schriftlicher Information für alle Haushalte im Versorgungsgebiet zum Abkochgebot und zusätzlicher Verteilung häufiger Fragen und Antworten (FAQ)
- telefonische Information kritischer Einrichtungen und Infrastrukturen
- Informationsbereitstellung auf der Homepage des Zweckverbands sowie auf der Homepage der Geschäftsstelle unter www.vg-nordendorf.de
- zusätzliche Information über weitere Kanäle durch die Mitgliedsgemeinden (Homepages, whatsAPP-Kanäle, usw.) mit Rückverweisung auf die Homepage des Versorgers