Gebührenanpassung ab 01.01.2022
Die Wassergebühr wurde turnusgemäß nach den Anforderungen des Kommunalabgabegesetzes neu kalkuliert. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse des abgelaufenen Kalkulationszeitraumes und der voraussichtlichen Kosten ergibt sich ab dem 01.01.2022 eine Verbrauchsgebühr von 1.30 Euro (netto) pro Kubikmeter entnommenen Wassers (bis 31.12.21 =1.17 EUR). Die Steigerungen ergeben sich im Wesentlichen durch die erhöhten kalkulatorischen Kosten aufgrund der Investitionen in einen neuen, weiteren Hochbehälter zur Stabilisierung und Sicherung der Trinkwasserversorgung.
Grundgebühr (§ 9a BGS/WAS) | |
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QN 2.5 (bis 4 m3/h Dauerdurchfluss – normaler Hauswasseranschluß) | 48.00 €/Jahr |
QN 6 (bis 10 m3/h Dauerdurchfluss) | 120,00 €/Jahr |
QN 10 (bis 16 m3/h Dauerdurchfluss) | 192,00 €/Jahr |
über QN 10 | 600,00 €/Jahr |
Verbrauchsgebühr: | |
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Pro m3 | 1,30 € |
Berechnung nach Grundstücks- und Geschossfläche (§ 6 BGS/WAS) | |
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Beitrag pro m2 Grundstücksfläche | 0,80 € |
Beitrag pro m2 Geschossfläche | 4,00 € |
Die Bauwassergebühr beträgt | 1.30 €/m3 |
Standrohrleihgebühr | 5,00 €/Tag |