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Wasserversorgung der Schmuttergruppe
Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe
Aktuelles von Ihrem Trinkwasserversorger
20.11.2024 Bald ist der Trinkwasserbezug möglich

In zwei Etappen kann nun baulich umgesetzt werden, was Ende vergangenen Jahres beschlossen wurde. Um für mehr Versorgungssicherung im Verbandsgebiet zu sorgen, wurde der Notverbund mit der Gemeinde Mertingen erweitert. Vertraglich geregelt wurde, dass auch ein Trinkwasserbezug möglich ist. Nun steht die technische Umsetzung an: In diesem Jahr wird der Notverbundschacht Mertingen-Druisheim umgebaut; Anfang nächstes Jahr soll dann die Einbindung beim Hochbehälter in Blankenburg erfolgen, um einen Trinkwasserbezug zu ermöglichen.

Foto: Marco Schopper

 

14.11.2024 Informationen nach § 45 Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung regelt ganz grundsätzlich, wie wir als Zweckverband zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe im Umgang in Ihrem Trinkwasser zu agieren haben.

In § 45 der Trinkwasserverordnung ist beispielsweise unter Punkt (1) auch geregelt, dass wir Ihnen Verbraucherinformationen in Textform zukommen lassen. Der Vollständigkeit halber finden Sie hier das Dokument zum Download und weitere Informationen zur Informationspflicht nach § 45 und § 46.

Alle Bürgerinnen und Bürger, die in unserem Verbandsgebiet Trinkwasser beziehen, erhalten dieses Dokument auch postalisch. Die Verteilung ist für Dezember geplant. Das Infoschreiben wird zusammen mit den Ablesebriefen für die Zählerstandsmeldung verschickt.

13.11.2024 Information aus der Verbandssitzung zur Gebührenkalkulation

Gerne möchten wir Ihnen regelmäßig ein Update aus der Verbandssitzung geben, das kein vollumfängliches Protokoll sondern vielmehr eine Zusammenfassung verbraucherrelevanter Informationen darstellen soll. Deswegen werden die einzelnen Themen aus der Tagesordnung auch nur punktuell hier zusammengefasst.

Hier können Sie nun die Informationen nachlesen, die das Gremium und die anwesenden Gäste zu TOP 7 – Gebührenkalkulation – erhalten haben. Zudem erhalten Sie hier eine Übersicht über die Gebühren, die ab dem 1. Januar 2025 gelten.

13.11.2024 Information aus der Verbandssitzung zur Sicherung der Trinkwasserversorgung
Gerne möchten wir Ihnen regelmäßig ein Update aus der Verbandssitzung geben, das kein vollumfängliches Protokoll sondern vielmehr eine Zusammenfassung verbraucherrelevanter Informationen darstellen soll. Deswegen werden die einzelnen Themen aus der Tagesordnung auch hier nur punktuell zusammengefasst.
Hier können Sie nun die Informationen nachlesen, die das Gremium und die anwesenden Gäste zu TOP 1 – Sicherung der Trinkwasserversorgung – erhalten haben. Neben einer Erklärung, welche Brunnenstandorte untersucht wurden, steht Ihnen ebenfalls umfassendes Untersuchungsmaterial zum Download zur Verfügung.
 

 

04.11.2024 Nächste Woche tagt der Wasserzweckverband

Am Montag, den 11. November, findet um 18 Uhr eine Sitzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe im Sitzungssaal der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf statt. Ein Thema der Verbandssitzung ist die Vorstellung und Diskussion der Ergebnisse der Brunnenstandortsuche. Auch die Ertüchtigung eines Teilabschnitts der Hauptleitungen nach Blankenburg wird Thema der Sitzung sein. Darüber hinaus wird die Gebührenkalkulation vorgestellt, die auch festlegen wird, wie hoch der Wasserpreis ab dem 1. Januar 2025 ausfallen wird.

Mehr Details zur Sitzung sowie die offizielle Bekanntmachung können Sie hier nachlesen.

24.07.2024 Unser Trinkwasser ist wieder einwandfrei

Seit Bestätigung des Endergebnisses zur Probenreihe vom 08.07.2024 wurde ab 11.07.2024 die Abkochanordnung aufgehoben. Neben der umgehenden Information über diese Plattform wurden sämtliche Kanäle genutzt und schriftlich per Postwurfsendung eine Entwarnung im Versorgungsbereich an alle Haushalte verteilt. Die Internetseite wurde wieder in den Regelbetrieb versetzt und die Störfallinformationsbereiche deaktiviert.

Rückblick:

  • Am 19. Juni 2024 erhielt der WZV eine mündliche Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt. Unverzüglich wurden Maßnahmen zum Gesundheitsschutz durch den Krisenstab eingeleitet.
  • Am 20. Juni 2024 erhielt der WZV eine schriftliche Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt. In der Pressemitteilung des Landratsamtes hieß es "Das Staatliche Gesundheitsamt im Landratsamt Augsburg spricht aufgrund einer mikrobiologischen Beeinträchtigung des Trinkwassers (Überschreitung der Grenzwerte gemäß der Trinkwasserverordnung) ein sofortiges Abkochgebot für das Versorgungsgebiet des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe an." Fortan galt ein Abkochgebot im Versorgungsgebiet des WZV. Das Technikteam des WZV war im Einsatz, um das gesamte Leitungsnetz zu spülen. Die Kolleginnen und Kollegen aus den Wasserwerken in Mertingen und Meitingen unterstützten; auch erfolgte ein Anruf an die Verbraucher, Wasser zu verbrauchen, um die Leitungen zu spülen.
  • Die Laboruntersuchung vom 25. Juni 2024 dokumentierte nach wie vor eine Verunreinung. Nach wie vor waren bei zwei von 19 Messstellen coliforme Bakterien pro 100 ml nachweisbar. 
  • Die Laboruntersuchung vom 3. Juli 2024 war ohne Befund. Der Nachweis bei 19 von 19 Messstellen war ohne Befund hinsichtlich coliformer Bakterien und hielt ebenso die übrigen Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung ein. Die Abkochanordnung galt weiterhin. 
  • Auch die Laboruntersuchung vom 8. Juli war ohne Befund. Das Endergebnis hat die Schnellmeldewerte ohne Befund aus der Probenreihe vom 08.07.2024 bestätigt. Damit sind die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung wieder eingehalten. Das staatliche Gesundheitsamt hat daraufhin die Abkochanordnung für den Wasserzweckverband mündlich aufgehoben.
  • Ab dem 11. August 2024 lag die Aufhebung der Abkochanordnung in schriftlicher Form vor.
19.06.2024 Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt

Nach der mündlichen Abkochanordnung durch das staatliche Gesundheitsamt erfolgte die unverzügliche Einleitung von Maßnahmen zum Gesundheitsschutz durch den Krisenstab:

  • Bevölkerungswarnung mittels schriftlicher Information für alle Haushalte im Versorgungsgebiet zum Abkochgebot und zusätzlicher Verteilung häufiger Fragen und Antworten (FAQ)
  • telefonische Information kritischer Einrichtungen und Infrastrukturen
  • Informationsbereitstellung auf der Homepage des Zweckverbands sowie auf der Homepage der Geschäftsstelle unter www.vg-nordendorf.de
  • zusätzliche Information über weitere Kanäle durch die Mitgliedsgemeinden (Homepages, whatsAPP-Kanäle, usw.) mit Rückverweisung auf die Homepage des Versorgers

03.06.2024 Hochwasser-Update: Die Trinkwasserversorgung ist gesichert

Aktuell besteht keine Beeinträchtigung der Wasserversorgung, was bedeutet: Unser Trinkwasser ist sicher.

Unsere Trinkwasserbrunnen östlich der Bundesstraße B2 liegen nicht im Hochwassergebiet. Ebenso verhält es sich mit den Hochbehältern in Blankenburg. Insofern ist aktuell die Steuerungstechnik im Betriebshof in der Schäfflerstraße in Nordendorf unsere „Achillesferse”. Zum Glück ist dieser Bereich von Nordendorf nicht überflutet und auch die Stromversorgung steht. Eine Notstromversorgung wäre möglich.

Im Newsticker des Landkreises Augsburg ist vermerkt, dass die Trinkwasserqualität im Landkreis derzeit nicht gefährdet ist und kein Abkochgebot besteht. Vom Gesundheitsamt haben wir die Auflage erhalten, zusätzlich einmal wöchentlich die Wasserqualität im Labor überprüfen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Laborunteruntersuchung werden wir hier veröffentlichen. Wir haben derzeit keine Hinweise auf eine Verunreinigung unseres Trinkwassers. Mit Abkochen des Wassers können Sie die Sicherheit auf jeden Fall im eigenen Ermessen erhöhen.

 

20.12.2023 Wasserzweckverband schließt Wasserlieferungsvertrag mit Gemeinde Mertingen

Am Montagabend, in der Weihnachtssitzung des Zweckverbands zur Wasserversorgung der Schmuttergruppe mit Sitz in Nordendorf, wurde ein Wasserlieferungsvertrag mit der Gemeinde Mertingen geschlossen. Wie Sie vielleicht bereits der Presse entnehmen konnten, gibt es eine Fördergrenze, die bei unseren Bestandsbrunnen bei 550.000 Kubikmetern pro Jahr liegt. In diesem Jahr werden wir etwa 525.000 Kubikmeter Wasser fördern. Um diesen Puffer zu vergrößern und um für mehr Versorgungssicherheit im Verbandsgebiet auch im Falle einer Havarie zu sorgen, hat sich die Gemeinde Mertingen bereit erklärt, nicht nur einen Notverbund mit uns zu unterhalten, sondern auch den Trinkwasserbezug zu ermöglichen. Der Vertrag ist bereits unter Dach und Fach; die technische Umrüstung wird im Jahr 2024 folgen.

Darüber hinaus möchte ich diesen Weg nutzen, um Sie darüber zu informieren, dass aktuell Haushalte angeschrieben werden, die weniger als zehn Kubikmeter Trinkwasser im Jahr abnehmen. Diese gelten nach der Vorgabe des Gesundheitsamtes als „Geringverbraucher“, weil der geringe Durchfluss der Leitungen zu hygienischen Problemen führen könnte. Bitte beantworten Sie proaktiv das Anschreiben des Wasserzweckverbands. Auch an anderer Stelle wird es künftig um die Sicherung der Trinkwasserqualität gehen: Totleitungen im Verbandsgebiet, also Leitungen, an denen keine Wasserabnahme stattfindet und somit dort das Wasser stagniert, sind ebenfalls potentielle Gefahrenstellen zur Keimbildung und müssen deshalb sukzessive zurückgebaut werden.

Bild: Tobias Kunz

 

23.06.2022 Zwei neue Mitarbeiter im Technik-Team

Seit Anfang Mai bzw. seit Anfang Juni verstärken zwei neue Mitarbeiter – Alexander Brand und Angelo Cartaggine – das Team des Wasserzweckverbands.

05.05.2022 Hinweis zur Standrohr-Ausleihe

Für das Ausleihen eines Standrohres wird eine Grundgebühr von 5,00 Euro / Tag der Bereitstellung sowie eine Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 1,30 Euro/m3 berechnet. Die Mindestabnahme- und berechnungsmenge liegt hierbei jedoch bei 30 m³.

Außerdem müssen für die über Standrohre verbrauchten Wassermengen für Poolbefüllungen grundsätzlich auch Abwassergebühren entrichtet werden, da davon ausgegangen wird, dass das Poolwasser nach dem Gebrauch in den Kanal eingeleitet wird. Poolwasser gilt nach § 54 Wasserhaushaltsgesetz als Abwasser und ist als solches zu entsorgen.

Weitere Informationen zu Beiträgen und Gebühren können Sie hier nachlesen.

Ausleihe von Standrohren nur nach Voranmeldung (0177-2452144) und Ausgabe nur zu den Betriebszeiten (Mo. - Do. 7.30 Uhr - 12.00 Uhr u. 12.30 Uhr - 16.00 Uhr, Fr. 7.30 Uhr - 12.00 Uhr).

13.04.2021 Der neue Hochbehälter ist in Betrieb

Heute ging der neue Hochbehälter in Blankenburg ans Netz. Damit vergrößert sich das Speichervolumen auf 2.000 Kubikmeter. Der neue Hochbehälter, an dem seit März vergangenen Jahres gearbeitet wurde, fasst 1.150 Kubikmeter. Der bestehende Hochbehälter, der im Jahr 2014 modernisiert und saniert wurde, hat ein Fassungsvermögen von 700 Kubikmetern. Der Wasserturm auf der Anhöhe hält 150 Kubikmeter vor.

Mit der Aufstockung des Speichervolumens kommt der WZV der Empfehlung des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches nach, der ein Speichervolumen von etwa 2.000 Kubikmetern für die Region empfiehlt. Die Aufstockung sorgt für Entspannung – zumindest was die Wasservorräte angeht. Bis dato war das Fassungsvermögen so dimensioniert, dass der Hochbehälter vor allem im Sommer nur dem Wasserdurchlauf diente. Vorgehalten wurde in dem als Wasserspeicher konzipierten Hochbehälter dann kaum etwas.

Künftig gibt es auch im Sommer, wenn das mehrmalige Duschen am Tag, das Bewässern des Gartens oder das Befüllen des Pools ansteht, Reserven in Blankenburg – und die kommen letztlich 3.600 Hausanschlüssen zugute. Das, was nicht direkt verbraucht wird, wird von den Brunnen, die sich zwischen Ellgau und Nordendorf befinden, auf die Anhöhe nach Blankenburg befördert und dort quasi gelagert bis es vom Endverbraucher gebraucht wird. Dafür legt das Wasser von den Pumpen bis zum Speicher knapp drei Kilometer zurück. Für die Orte, die höher liegen, wird das Wasser in den Wasserturm befördert, um für ein Gefälle zu sorgen.

Der neue Hochbehälter, der auf einer dafür erworbenen Fläche von etwa 500 Quadratmetern errichtet wurde, hat einen Durchmesser von 23 Metern und ist aus Edelstahl. Den Edelstahltank umgibt ein großes Hallenbauwerk mit Solaranlage auf dem Dach. Komplett fertig wird das Projekt im Herbst. Modernisiert wurde im Zuge des Umbaus auch die IT von Pumpen, Hochbehälter und Verbandsleitung, so dass der WZV auf der Anhöhe bei Blankenburg gut ausgerüstet ist.

In Summe wird sich das Projekt – inkl. einer Preissteigerung sowie mit Blick auf die noch ausstehenden Arbeiten, für die noch keine Rechnungen vorliegen – auf etwa 1,8 Millionen Euro belaufen.

 

04.12.2019 Umstellung der Wasserablesung

Beginnend mit dem Verbrauchsjahr 2019 wird die Zählerstandserfassung auf ein onlinegestütztes System mit Selbstmeldung umgestellt. Bitte beachten Sie, dass die Ablesung durch Wasserableser künftig entfällt.

Ende November werden an die Eigentümer entsprechende Ablesebriefe versandt, welche alle benötigten Angaben für die Onlinemeldung beinhalten.

Die Online-Abwicklung erfolgt über das Bürger-Service-Portal der Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf. Im Serviceportal steht der Fachdienst „Wasserzählerablesung“ zur Verfügung. Der Fachdienst ist für den Meldezeitraum vom 01. bis 27. Dezember freigeschalten und ist unter folgendem Link erreichbar:

https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgnordendorf/bsp_fis_webablesung

Bei fehlenden Zählerständen wird der Verbrauch geschätzt. Sollten Sie das Objekt nicht selbst bewohnen, geben Sie die Informationen bitte entsprechend weiter bzw. holen diese ein.

Als alternative Meldemöglichkeit liegt ein Beiblatt bereit, welches Sie bitte ausgefüllt an die Verwaltungsstelle des Wasserzweckverbandes senden. Die Verwaltung einschließlich der Zählererfassung und Gebührenabrechnung wird in kommunaler Zusammenarbeit durch die Verwaltungsgemeinschaft Nordendorf wahrgenommen.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen folgende Sachgebiete zur Verfügung:

  • Steueramt | Zählerstände, Gebührenabrechnung, Eigentümerangaben
    Telefon: 08273 / 9998 - 24
    eMail: kasse@vg-nordendorf.de
  • Kasse | Zahlungsverkehr, Änderung Bankverbindung, Lastschrifmandate
    Telefon: 08273 / 9998 - 18
    eMail: kasse@vg-nordendorf.de

 

Täglich für Sie vor Ort im Einsatz

Trinkwasserförderung & Trinkwasserverteilung

Der Zweckverband zur Wasserversorgung ist Ihr Trinkwasserversorger. Trinkwasser zu liefern, klar und rein, jederzeit verfügbar das ist unser täglicher Auftrag. Seit der Gründung 1960 ist das Team des Zweckverbandes für die Trinkwasserförderung, -verteilung und zur Erschließung neuer Baugebiete, Herstellen von Neubauanschlüssen, Instandhaltungsarbeiten am Ortsnetz und Betreuung sämtlicher Bauwerke und Maschinenanlagen des WZV zuständig.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unser Team wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Serviceleistungen des Zweckverbands
  • Trinkwasserversorger im Landkreis Augsburg
  • Trinkwasserförderung & -verteilung
  • Erschließung neuer Baugebiete
  • Herstellung Neubauanschlüsse
  • Instandhaltungsarbeiten am Ortsnetz